Katana im Training und bei Vorführungen
Das Dojo Dokan Bühl startete eine Anfrage an die Stadt Bühl über die waffenrechtliche Einstufung des Umgangs mit dem Katana im Training und bei bei Vorführungen entsprechend des novellierten Waffengesetzes. Im Anhang findet Ihr die Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Sie soll Euch als Richtlinie dienen. Im Zweifelsfall setzt Euch mit Eurer zuständigen Kommunalverwaltung in Verbindung.
Das Präsidium
Nachtrag:
Die Rechtsauffassung des Landes Baden Württemberg kann in einzelnen Punkten von der Rechtsauffassung anderer Bundesländer abweichen und daher bei Anfragen in anderen Bundesländern nur als Empfehlung dienen.
Anfrage und Antwort des Regierungspräsidiums Karlsruhe





