Ergänzung zum Prüfungswesen der WJJF-D e.V.
nach internationalen Reglement
Individualismus bedeutet gerade auf dem Gebiet der Selbstverteidigung, den verschiedensten Varianten und den internationalen Gepflogenheiten, Gestaltungsmöglickeiten einzuräumen.
a) "Prüfungen" werden grundsätzlich nach den jeweils bestehenden Ordnungen abgewickelt, wobei die Gruppe der Abwehrgriffe "Fusegi-Waza" die Abfolge vorgibt.
b) "Überprüfungen" können insbesondere im Kyu-Bereich vorgenommen werden, wenn der Prüfling mit Graduierungen aus anderen Budobereichen ausgezeichnet ist und nach den Abfolgen von "Fusegi-Waza" ein befriedigendes Programm vortragen kann.
c) "Durchprüfungen" können auch im Dan-Bereich vorgenommen werden, wenn der Prüfling Dan-Graduierungen aus anderen Budobereichen inne hat und über besondere Kenntnisse verfügt, die es ihm ermöglichen ein Abwehrprogramm im Sinne der "Fusegi-Waza" vorzutragen kann. Eine Einstufung kann höchstens einen Grad unter der vorhandenen Graduierung, jedoch maximal bis zum 3. Dan erfolgen. Bereits vorhandene Graduierungen im Jiu Jitsu/Ju Jitsu/Ju Jutsu werden anerkannt, die Prüfung zum nächsthöheren Dan erfolgt nach der Prüfungsordnung der WJJF-D e.V.
d) Die bei Kata- und Formenmeisterschaften vorgetragenen Kata werden bei anstehenden Dan-Prüfungen anerkannt, wenn sie durch die Jury bestätigt werden.
Über die jeweilige Zulassung nach a) und b) entscheiden die Dojoverantwortlichen, die Prüfungen beurkunden dürfen.
Über den Überprüfungsbereich nach c) entscheidet das Präsidium.
Vermerk
Vorgetragene Schwerpunkte, d.h. die verschiedensten Varianten budospezifisch vorgetragener Handlungen werden berücksichtigt, wenn sie dem Selbstverteidigungsbezug gerecht werden und erkennen lassen, dass der Prüfling dem Ju Jitsu zuarbeitet.
Den Prüflingen, die unter b) und c) fallen, werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen empfohlen. Im Dan-Bereich entscheidet hierüber die Zulassung als Prüfer, der eigenständig beurkunden darf.
Das Präsidium im Mai 2010