Der Antrag auf Zulassung zur Danprüfung ist 8 Wochen vor dem Prüfungstermin mit dem Onlneformular an das Präsidium zu übermitteln.
(Termine bitte über die Suchfunktion dem Kalender entnehmen)
Durch den Vizepräsidenten Sport wird der Antrag geprüft. Für eventuellen Rückfragen sind im Onlineformular Kontaktinformationen des Dojoleiters erforderlich. Der Antragsteller wird durch das Präsidium über das Ergebnis der Antragsprüfung informiert. Bei positivem Bescheid wird durch die Geschäftsstelle eine Rechnung über die Urkunde an den jeweiligen Dojoleiter übersandt. Der Antragsteller übersendet ein Paßbild (Name mit Bleistift auf die Rückseite) an die Geschäftsstelle.
Mit Eingang der Überweisung an die Geschäftsstelle stellt diese die Urkunde aus und übergibt diese der Prüfungskommission.
Hinweise 1.-3. Dan
Am Prüfungstag sind der Prüfungskommision vorzulegen,
• Prüfungsmappe
• Lehrgangsnachweise, Lehrbefähigung, Erste Hilfe usw.
(Siehe Prüfungsprogramm angestrebter Dangrad)
Eine eventuell vorhandene Befreiung von der Kata, auf Grund der erfolgreichen Teilnahme an einer Kata-Meisterschaft, ist am Prüfungstag der Prüfungskommission im Original vorzulegen.
Die Prüfungsmappe sollte eine Kurzbiografie sowie das zu zeigende Programm vorstellen.
Die Auslagen und Kosten der Prüfer (siehe Gebührenordnung der WJJF-D) werden durch die Prüflinge zur Prüfung vor Ort beglichen.
Dojo, die mehrere Dananwärter haben, können um Kosten zu sparen beim Präsidium die Ausrichtung einer Danprüfung beantragen.
Fragen zu Danprüfungen, Inhalten, Durchführung bitte an den Vizepräsidenten Sport Martin Gerstner stellen.
Prüfungen zum 4. und 5.Dan werden nach der Anmeldung durch das Präsidium mit den Antragsteller direkt besprochen.
Das Präsidium
Durch den Vizepräsidenten Sport wird der Antrag geprüft. Durch den Vizepräsidenten Sport wird der Antrag geprüft.